Kredit Abruffristen zur Immobilienfinanzierung
Die Abruffrist bezeichnet den Zeitraum, welchen der Kreditnehmer zur Verfügung hat, um sich einen beantragten Kredit tatsächlich auszahlen zu lassen. In der Regel erfolgen innerhalb der vereinbarten Abruffrist Teilauszahlungen des Darlehens, am Ende der Laufzeit wurde die beantragte Gesamtsumme in Anspruch genommen.
Eine Kreditvereinbarung mit einer Abruffrist erfolgt bei Privatkunden nahezu ausschließlich für die Baufinanzierung, während gewerbliche Kreditnehmer eine entsprechende Laufzeit auch bei größeren Investitionsvorhaben vereinbaren können. Der Sinn einer Abruffrist für den Kreditnehmer besteht in der möglichen Zinsersparnis. Er verfügt über die sichere Kreditzusage und bezahlt die Zinsen für das Darlehen erst ab dem Moment des konkreten Abrufens der Kreditsumme oder des jeweiligen Teilbetrages. Üblich ist der Abruf der erforderlichen Teilbeträge, sobald eine Teilrechnung bezahlt werden muss. Da jede Teilauszahlung des Immobiliendarlehens für die Bank mit Kosten verbunden ist, kann diese die Anzahl kostenloser Teilabrufe angemessen einschränken. Nicht in jedem Fall ist das Bauvorhaben oder das Investitionsprojekt am Ende der vereinbarten Ablauffrist abgeschlossen, so dass der Kunde eine Fristverlängerung wünscht. Eine solche kann bei der Bank beantragt werden wobei bei begründeten Anträgen ist die Gewährung der Fristverlängerung seitens der Bank auch üblich. Besonders kundenfreundlich ausgestaltet hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Abruffristen bei vergünstigten Krediten im Rahmen des energiesparenden Bauens.
Die Bank verlängert die ursprünglich auf ein Jahr festgelegte Abruffrist der entsprechenden Förderdarlehen automatisch um jeweils drei Monate, wenn sie nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Falls die Bank die Verlängerung der Abruffrist ablehnt, darf sie nach dem Ablauf des ursprünglich vereinbarten Zeitraums Bereitstellungszinsen verlangen. Diese Zinsen entschädigen das Kreditinstitut dafür, dass der genehmigte Kreditbetrag für andere Finanzierungen blockiert ist, ohne dass sie dafür Kreditzinsen in üblicher Höhe erhält. Für den Kunden bietet eine lange Abruffrist hingegen Vorteile. Würde ihm eine solche nicht eingeräumt, müsste er sich den gesamten Kreditbetrag sofort auszahlen lassen und die entsprechenden Zinsen zahlen. Alternativ könnte er natürlich auch den Kredit für den jeweiligen Teilbetrag bei Fälligkeit beantragen. In diesem Fall hätte er aber keine verbriefte Gewissheit, dass die gesamte Baufinanzierung gesichert ist und müsste zudem mit steigenden Zinsen rechnen. Wenn er hingegen einen Baukredit mit Abruffrist vereinbart, ist ihm im Falle einer bei Immobiliendarlehen üblichen Zinsbindungsfrist der bei der Beantragung des Darlehens gültige Zinssatz für die gesamte Finanzierung sicher.
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