Eine Eigentumswohnung finanzieren
Der Traum von den eigenen vier Wänden bezieht sich ja in aller Regel auf den Hausbau. Doch aufgrund von mehr Singles und Paaren, die keine Kinder wollen, lohnt sich ein großes Haus immer häufiger nicht mehr. Hier kommt oft eher eine Eigentumswohnung in Frage. Da aber auch diese in der Regel einige Hunderttausend Euro kostet, kann auch die Eigentumswohnung nicht aus der Portokasse mal eben zwischendurch bezahlt werden.
Das heißt also, man muss auch eine Eigentumswohnung finanzieren, um sich diese leisten zu können. Nun stellt sich vielen Menschen natürlich die Frage, ob es denn Besonderheiten bei einer solchen Finanzierung gibt. Doch im Grunde läuft auch die Finanzierung für die Eigentumswohnung genauso ab, wie die für den Hausbau. An erster Stelle steht also auch hier die Ermittlung der Gesamtkosten. Danach folgt die Gegenüberstellung dieser Kosten und des vorhandenen Eigenkapitals, woraus sich der Finanzierungsbedarf ergibt. Über diesen Betrag muss man dann ein Darlehen beantragen. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass auch bei der Finanzierung der Eigentumswohnung weitere Kosten für Notar, Grunderwerbssteuer usw. auf einen zukommen, die mit eingerechnet werden sollten.
Weiß man, welchen Betrag man finanzieren möchte, geht es ans Vergleichen. Die einzelnen Banken unterscheiden sich in der Gestaltung der Konditionen zum Teil drastisch, sodass man auf diesen Vergleich keinesfalls verzichten sollte. Dabei darf man sich auch nicht von den Nominalzinsen blenden lassen, da diese nur den reinen Zinssatz aufzeigen, aber die weiteren Kosten des Darlehens in keinster Weise mit berücksichtigen. Hier zählt wie bei jedem Kredit nur der Effektivzinssatz. Ferner muss man sich die monatlichen Raten anschauen, die man zu zahlen hat. Diese sollten keinesfalls zu hoch gewählt werden, denn es fallen neben der Tilgung der Finanzierung auch weitere Kosten bei der Eigentumswohnung an. So müssen Wasser und Strom, Heizung und evtl. Gas bezahlt werden. Auch Rücklagen für evtl. Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen müssen gebildet werden können. Verbraucht man mit der Monatsrate nun die gesamten Einnahmen, so kann man diese Kosten nicht mehr tragen.
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